Die TWE erheben im Auftrag der Gemeinde Ensdorf die Gebühren für die Grundstücksentwässerung.
Gebühren sind öffentliche Abgaben und richten sich nach den Bestimmungen des kommunalen Abgabengesetzes sowie den Satzungen der einzelnen Gemeinden. In den Satzungen der Gemeinde Ensdorf ist auch die Bemessung und Festsetzung des Gebührensatzes geregelt.
Anträge auf Befreiung von der Kanalbenutzungsgebühr können bei den Bauämtern der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Dies gilt auch für den Einbau von zweiten Wasserzählern zur Bewässerung von Nutz/Ziergärten, Teichanlagen usw.
Am 01. Januar 2020 treten die neue Abwassersatzung, Abwassergebührensatzung und
Festsetzungssatzung zur Abwassergebührensatzung der Gemeinde in Kraft.
Die Satzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde Ensdorf unter Rathaus und Verwaltung / Ortsrecht veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt wird die Abwassergebühr gesplittet und eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr erhoben.
Aufgrund der Bekanntmachung der 3. Nachtragssatzung, beschlossen in der Sitzung des Gemeinderats vom 07.12.2023, gelten gemäß § 1 ab dem 01.01.2024 die folgenden Gebühren:
• Schmutzwassergebühr – 3,10 €/m³ je eingeleiteter Schmutzwassermenge
• Niederschlagswassergebühr - 0,41 €/m² je m² angeschlossener bebauter, überbauter und befestigter Grundstücksfläche